von Rolf Meyer:
Etwas plakativ ausgedrückt ist das Ziel vieler Verwaltungen und Verbände beim Thema “Streuobstwiesen” nicht die Förderung ökologischen Obstanbaus, sondern die Beschneidung der privaten Eigentümer in ihren Eigentumsrechten.
Stellt man (land)wirtschaftlich genutzte Flächen unter Naturschutz, kommt das einer Quasi-Enteignung gleich: die Entscheidung, ob überhaupt und in welcher Form genutzt wird, geht vom Eigentümer in fremde Hände über.
Erklärt man den Vertretern von Naturschutzverbänden wie NABU und BUND oder den Mitarbeitern von Landschaftsbehörden, dass man den Streuobstanbau auf eine wirtschaftliche Basis stellen will, also damit Geld verdienen möchte, erntet man eher Unverständnis. Die Anlage neuer und die Pflege schon bestehender Streuobstwiesen werden dort unter dem Aspekt “Naturschutz” betrachtet, und man verbringt seine Zeit mit Arbeitskreisen und Diskussionsrunden. Privatpersonen mit wirtschaftlichem Interesse an Streuobstwiesen stören dort eigentlich nur.
Die jüngsten Bestrebungen, Streuobstwiesen in NRW zu kartieren, mit dem Ziel, alle Flächen, die weiter als 50 m von einer Behausung entfernt liegen, unter Naturschutz zu stellen, sprechen ebenfalls eine deutliche Sprache. So überzeugt man jedenfalls keine Landwirte und interessierte Privatpersonen, neue Streuobstwiesen anzulegen!
Eine wirkliche nachhaltige Förderung lässt sich am besten mit wirtschaftlich tragfähigen Nutzungskonzepten erreichen. Und die wirtschaftliche Nutzung gehört in private Hände!
PS: In Bayern sind die Landwirte aufmüpfig geworden. Die Bayrische Landesregierung hatte vor einiger Zeit angekündigt, alle Streuobstflächen per se unter Naturschutz stellen zu wollen. Die Folge war, dass die betroffenen Landwirte anfingen, mit Motorsägen Fakten zu schaffen: lieber keine Streuobstbäume als solche, über die sie nicht mehr frei verfügen können….Daraufhin widerrief die Landesregierung ihre Pläne.